Praxis für Tiefenpsychologische Psychotherapie
Praxis für Tiefenpsychologische Psychotherapie  

Therapievertrag

 

 

 

 

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

 

dieses Schriftstück beinhaltet die Vereinbarungen, die wir gemeinsam für Ihre Psychotherapie treffen. Ich möchte gerne wichtige v.a. formale Themen klären, um Sie optimal zu informieren und um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Bitte lesen Sie diesen Vertrag sorgfältig durch und sprechen mich an, falls Sie Rückfragen haben.

 

 

Therapieform

Grundsätzlich ist das Verfahren, das ich in den kassen- und privatkassenfinanzierten Therapien anwende die Tiefenpsycholgisch fundierte Psychotherapie. Das bedeutet, dass wir auf der Grundlage des Theoriegebäudes der Psychoanalyse Ihre aktuellen Probleme und Konflikte im Hier und Jetzt im Gegenübersitzen behandeln und dabei einen Rückbezug auf Ihre psychische Entwicklung, frühere Erlebnisse und Geschehnisse in der Ursprungsfamilie herstellen.

 

Thema Schweigepflicht

Die Inhalte der Therapie werden natürlich vertraulich behandelt. Es besteht in der Therapie grundsätzlich Schweigepflicht. Auch die Mitschriften sind anderen Personen nicht zugänglich. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Mitbehandlern, wie z.B. Ihrem überweisenden Arzt, es sei denn, Sie haben sowohl mich als auch ihn schriftlich von der Schweigepflicht entbunden. Die Schweigepflicht beinhaltet nicht Daten formaler Art gegenüber Ihrer Krankenkasse, wie Name, Diagnose und Therapiebeginn. Sie gilt auch nicht gegenüber dem Gutachter, der den anonymisierten Bericht zum Antrag für ihre Psychotherapie prüft und beurteilt.

 

Formales:

Grundsätzlich und wenn nichts anderes vereinbart wird gilt, dass wir uns 1x pro Woche für 50 Minuten in den Therapieräumen treffen und die Therapie dort im gegenübersitzenden Setting stattfindet. Wahtsapp, SMS und Mail dienen lediglich zur Terminvereinbarung, Inhaltliches möchte ich dort nicht behandeln und ich kann auch nach den neuen Datenschutzrichtlinien darauf nicht mehr inhaltlich antworten. Die Kommunikation über Inhalte, d.h. Ihr seelischen Befinden, Befunde, Berichte, Arztbriefe etc. kann nach den neuen Datenschutzrichtlinien nur persönlich, am Telefon oder per Brief (verschlüsselte Mail) erfolgen.

Sie sollten die Praxis selbstständig ohne Hilfe von Dritten erreichen können.

Die Frequenz kann in Krisenzeiten u.U. herauf- und z.B. gegen Ende der Therapie herabgesetzt werden. Ziel ist es, einen Termin pro Woche einzurichten, an einem festen Wochentag und zu einer festen Zeit, sofern sie feste Arbeitszeiten haben - bei Schichtarbeit ist u.U. Flexibilität möglich. Es sollte auch Ihr Bestreben sein, diesen Termin von allen anderen Verpflichtungen frei zu halten. Machen Sie sich bitte klar, dass die Möglichkeit, Psychotherapie zu machen ein hohes Gut ist und die Tatsache, dass Sie einen Therapieplatz haben, auch eine Verantwortung gegenüber den Patienten bedeutet, die einen bräuchten, aber z.Zt. keinen bekommen können. Die Therapie sollte für 1 Stunde pro Woche Priorität haben. Für mich gilt ebenfalls, dass ich den Termin im Regelfall für Sie frei halte. Ausnahmen für diese Termine bilden Ihr oder mein Urlaub bzw. Fortbildungen. Terminänderungen sollen von beiden Seiten möglichst vermieden werden, denn die Möglichkeit, kurzfristig einen anderen Termin in der gleichen Woche zu bekommen, ist gering. Ausgemachte Termine gelten ab genau einer Woche vor dem Termin als fest vereinbart, d.h. dieser Termin kann nicht mehr abgesagt werden, ohne dass ein Ausfallhonorar in Höhe von 75,- € in bar fällig wird. Sie können z.B. an einem Mittwoch den Termin für die nächste Woche Mittwoch noch kostenfrei absagen, aber nicht später. Sollten Sie den Termin kurzfristig absagen, fällt das Ausfallhonorar an, ebenfalls wenn sie ihn ohne Absage versäumen - unabhängig von den Gründen für die Absage. Da ich Ihrer Kasse nur stattgefundene Termine in Rechnung stellen kann, bleibt Ihr Stundenkontingent davon unberührt. Das Ausfallhonorar ist in der nächsten Stunde in bar zu entrichten.

Wenn Sie einen Termin absagen müssen, tun Sie das bitte persönlich und per Telefon unter der oben angegebenen Handynummer, nicht über dritte und nicht über Whatsapp SMS oder Mail. Bitte verwenden Sie meine Telefonnummer nur zur Terminabsprache, nicht für Inhaltliches. Falls Sie meine Telefonnummer weiter geben möchten, sprechen Sie das bitte vorher mit mir ab.

Handys sind in der Therapiestunde abgeschaltet - damit meine ich ausgeschaltet, nicht lautlos oder auf Standby. Teilen Sie mir unbedingt mit, wenn sich Ihre Kontaktdaten, v.a. Ihre Telefonnummer, ändert bzw. wenn sie die Krankenkasse wechseln.

 

Inhaltliches:

Für eine Gesundung brauchen Sie die Motivation, sich zu verändern, eine hohe Kooperationsbereitschaft und die Offenheit, sich auf die Therapie einzulassen. Viel Eigeninitiative und Engagement erhöht oft die Gesundungschancen. Dazu gehört auch, dass Sie sich über Bücher und andere Medien über ihre Diagnose informieren. Falls sie Psychopharmaka nehmen, sollte Sie über diese gut informiert sein und ihren Nutzen kritisch hinterfragen können.

Grundsätzlich kann ich sagen, dass Sie um so mehr von der Therapie profitieren, je mehr Sie von sich selbst einbringen. Erzählen Sie in den Stunden so offen wie möglich von dem, was Ihnen durch den Kopf geht und was Sie fühlen. Überlassen Sie sich dem, was gerade da ist. Die Gefühle und v.a. Ihre emotionale Berührtheit sind das „Tor zu Veränderung.“ Natürlich müssen Sie mir nicht alles erzählen, sondern Sie dosieren es so, dass Sie sich damit wohl fühlen.

Mir ist klar, dass das einen Vertrauensvorschuss von Ihrer Seite bedeutet, der von mir sehr gewürdigt wird. Auch entsteht natürlich ein Gefälle, weil ich wesentlich mehr von Ihnen weiß, als Sie von mir. Diese Konstellation ist gewollt und Teil der Therapie. Das heißt aber auch, dass ich direkte Fragen über meine Person u.U. teils nicht beantworten werde.

Es geht bei Ihren Beschreibungen v.a. um Ihr eigenes subjektives Erleben eines Themas oder einer Situation und darauf sollte auch Ihr Fokus liegen. Sprechen Sie in Ihren Formulierungen von sich selbst und darüber wie Sie sich wahrnehmen und verwenden Sie „ich“ im Gegensatz zu „man“ oder „du.“ Achten Sie darauf, dass Sie möglichst in nachvollziehbaren Zusammenhängen erzählen, so dass ich als Außenstehender verstehen kann, was Sie verdeutlichen wollen.

Grundsätzlich geht es in einer Therapie um persönliches Wachstum, was damit zu tun hat, dass die Lösung eines Problems teilweise Zeit braucht und es meist keine schnellen Antworten gibt. (Im Gegensatz zu Beratung, die oft direktere Antworten liefert.) Oft gebe ich auf Ihre Fragen keine direkten Antworten, sondern beleuchte die Situation mit Ihnen gemeinsam ausführlich und versuche, Sie in die Lage zu versetzen, sich die Antwort selbst zu geben.

Es gibt natürlich keine Garantie, dass Ihre Beschwerden vollständig überwunden werden. Ich rechne aber damit, dass sie sich erheblich bessern werden. Je nach aktueller Problemlage kann sich die Art meiner Interventionen verändern.

 

Sie und ich verpflichten sich zu Respekt und Achtsamkeit sich selbst und anderen gegenüber. Sie verpflichten sich gegenüber sich und anderen während der Dauer der Therapie keine verbale und physische Gewalt anzuwenden und keine psychotropen Substanzen (Drogen, Alkohol, Medikamente) zu missbrauchen. Bei unbehandelten Suchterkrankungen bzw. Rückfällen behalten ich mir vor, eine Entgiftung, eine Entwöhnungstherapie und ggf. den wöchentlichen Besuch einer Selbsthilfegruppe zur Bedingung für die Aufnahme bzw. Fortführung der Therapie zumachen.

 

Beendigung oder Unterbrechung der Therapie

Normalerweise wird ein Kontingent von 2x 12 Stunden Kurzzeittherapie beantragt - in bestimmten Fällen auch eine Langzeittherapie von 60 Stunden. Sie sollten bei Aufnahme der Therapie bereit und in der Lage sein, diese Stunden auch wirklich in Anspruch zu nehmen. Im Allgemeinen ist nach Aufbrauchen des Stundenkontingents die Therapie zu Ende. Sie kann um 40 Stunden verlängert werden, falls erforderlich, so dass ein maximales Kontingent von 100 Stunden zur Verfügung stehen kann. Ist danach immer noch Bedarf vorhanden, besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Akuttherapie von weiteren 12 Stunden.

Ihnen steht grundsätzlich frei, die Therapie während der Probatorischen Phase (die ersten 5 Sitzungen) oder später zu beenden - die Teilnahme an Psychotherapie ist eine freie Willensentscheidung. Sie sollten aber wissen, dass es in einer akuten Krise, wenn Sie möglicherweise mit unliebsamen Themen oder Anteilen von sich konfrontiert sind, besonders wichtig ist, zu den Sitzungen zu kommen. Eine solche Krise, die sich auch als Konflikt zwischen Patient und Therapeut darstellen kann, sollte innerhalb der Therapie zuerst bearbeitet und verstanden werden, bevor Sie eine Entscheidung zu einem möglichen Abbruch treffen. Das heißt konkret: Wenn Sie die Therapie abbrechen wollen, obwohl die Kriterien für eine Diagnose noch erfüllt sind, verpflichten Sie sich noch weitere 4 Stunden kommen, um zu klären, ob es sich um eine vorübergehende Krise handelt oder die Entscheidung begründet ist. Der Hintergrund dieser Regelung ist, dass Sie bis zu diesem Zeitpunkt bereits eine Therapeutische Beziehung mit mir als Ihrem behandelnden Therapeuten eingegangen sind und diese Beziehung auch gemeinsam mit mir beenden sollten. D.h. für die Beendigung oder auch eine Unterbrechung der Therapie reicht es nicht aus, wenn Sie Ihren Abbruchs- oder Unterbrechungswunsch lediglich mitteilen oder den Stunden einfach fern bleiben, sondern das Therapieende oder eine Unterbrechung sind Teil der Psychotherapie und müssen daher innerhalb der Therapie besprochen werden.

Sollten Ihre Anliegen geklärt sein, bevor das jeweilige Stundenkontingent aufgebraucht ist und Sie keine weiteren haben, kann die Therapie auch in gegenseitigem Einvernehmen als beendet erklärt werden. Die Abschlussphase dient einem Resümee über das innerhalb der Therapie gelernte und verstandene, dessen Umsetzung in ihren Alltag, einer Klärung, ob die Diagnose noch besteht und einem Ausblick für die kurz- und mittelfristige Zukunft.

 

Sobald wir therapeutisch miteinander arbeiten bestätigen Sie, dass Sie die oben genannten Vereinbarungen verstanden haben und ihnen zustimmen. Die Kündigungsfrist für diesen Vertrag beträgt 4 Wochen.

Andreas Schaarschmidt

  • Diplom - Psychologe
  • Psychologischer Psychotherapeut
  • Familien - Aufsteller
  • Regressionstherapeut
  • SE Practitioner

Taunusstraße 49
65779 Kelkheim-Fischbach


www.Olaf-Schaarschmidt.de

olaf.schaarschmidt@googlemail.

com


Telefon: +49 176 - 26 19 87 78

 

 

Sprechzeiten

für Psychotherapie:

Mo, Die, Do, Fr

13:00 - 17:00 Uhr

Mi: 10:00 - 12:00

 

für Einzelaufstellungen,

Rückführungstherapie,

Geistiges Heilen und Schamanische Arbeit:

Mo, Die, Do, Fr

10:00 - 11:40 Uhr

 

 

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